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   BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57   

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BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57 (https://dejure.org/1958,1624)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1958 - I ZR 174/57 (https://dejure.org/1958,1624)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1958 - I ZR 174/57 (https://dejure.org/1958,1624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1277 (Ls.)
  • MDR 1959, 461
  • GRUR 1959, 317
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57
    Liegt völlige oder teilweise Identität des Erfindungsgegenstandes des Streitpatentes mit dem Gegenstand eines älteren nicht zum Stand der Technik gehörenden Rechtes vor, das im Erteilungsverfahren zur Abgrenzung des Erfindungsgegenstands des Streitpatents herangezogen worden ist, so bleibt für den Verletzungsrichter gleichwohl die unterste Schranke der Auslegung der sich aus dem reinen Wortlaut der Ansprüche des Streitpatents ergebende sog. unmittelbare Erfindungsgegenstand (Ergänzung zu BGHZ 3, 365).

    Ist der Gegenstand der Erfindung des Streitpatents, wie er auf Grund des Wortlauts der Patentansprüche in Verbindung mit der Patentbeschreibung und unter Berücksichtigung des Wissens des Durchschnittsfachmannes im Zeitpunkt der Anmeldung des Streitpatentes zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 3, 365, 571), ganz oder teilweise identisch mit dem Erfindungsgegenstand des älteren, nicht vorveröffentlichten Rechtes, so rechtfertigt dies im Verletzungsstreit nicht eine Einschränkung des Schutzumfangs des Streitpatents unter den Gegenstand der Erfindung, vielmehr kann bei solcher Sachlage nur im Nichtigkeitsverfahren im Hinblick auf die Identität eine völlige oder teilweise Vernichtung des Streitpatents angestrebt werden.

    Hierbei ist jedoch zu beachten, daß für den Verletzungsrichter der sich aus dem Anspruchswortlaut ergebende sog. unmittelbare Gegenstand der Erfindung des Streitpatents als unantastbarer Rest bestehen bleibt (vgl. BGHZ 3, 371 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50] ).

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Das Gericht hat im Verletzungsprozeß zwar zu prüfen, ob die im Gegenstand der Erfindung konkretisierte Lehre im Stande der Technik vorweggenommen ist (Einwand des vorweggenommenen Klagepatents; vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1960, 478, 479 - Blockpedale).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02

    Wärme- und Schallisolierung von Rohrleitungselementen

    aa) Mit diesem Einwand kann der Beklagte zu 2) schon deshalb nicht gehört werden, weil die angegriffene Ausführungsform die in Anspruch 1 des Klagepatentes niedergelegte technische Lehre wortsinngemäß erfüllt und nur aus den Erteilungsakten ersichtliche Vorgänge nicht zu einer Einschränkung unter den unmittelbaren Gegenstand der Erfindung führen (vgl. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; Busse/Keukenschrijver Nr. 10, PatG, 5. Aufl., § 14, Rdnr. 71).
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Sollte das die Meinung des Berufungsgerichts sein, so würde sie nicht mit der Auffassung übereinstimmen, die der erkennen de Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ständig vertreten hat (vgl, dazu und zum folgenden vor allem BGHZ 3, 365, 370 ff - Gummisohle GRUR 1953, 29 - Plattenspieler GRUR 1953, 112 - Feueranzünder GRUR 1955, 29 - Nobelt-Bund GRUR 1958, 179 - Resin - GRUR 1959, 317 - Schaumgummi GRUR 1959, 320 - Moped kupplung I ZR 111/58 vom 15 März I960 - Landkarten - vgl. auch Lindenmaier, Patentgesetz 4 Aufl. § 6 Anm. 2 "Übersicht").
  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

    Nur darf der Schutzbereich des Patents auf Grund von Darlegungen in den Erteilungsakten, die in der Patentschrift selbst keinen für den Durchschnittsfachmann erkennbaren Niederschlag Anspruchs erfahren haben, nicht unter den sich aus dem Wortlaut des ergebenden sogenannten unmittelbaren Gegenstand der Erfindung eingeschränkt werden (BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi).
  • BGH, 18.07.1968 - X ZR 70/63

    Antrag auf Nichtigkeitserklärung eines Patents und Aufhebung der Geltung im

    Zwischen den Parteien ist noch ein Verletzungsprozeß anhängig, der durch Urteil des früheren Ersten Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1958 - I ZR 174/57 - (GRUR 1959, 317 ff) an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen und sodann von diesem bis zur Erledigung des vorliegenden Nichtigkeitsverfahren ausgesetzt worden ist.
  • BGH, 08.12.1961 - I ZR 20/58

    Rechtsmittel

    Für die Ermittlung des Lösungsgedankens einer Erfindung ist in erster Linie die Patentschrift maßgebend (RG GRUR 1944, 22, 23 r.Sp.; BGH GRUR 1959, 317, 319 l.Sp. - Schaumgummi; Reimer PatG 2. Aufl. § 1 Anm. 16).
  • BGH, 12.05.1959 - I ZR 26/58

    Rechtsmittel

    Was nur in den Erteilungsakten enthalten ist, dagegen aus der Patentschrift in keiner Weise entnommen werden kann, darf nicht im Wege der Klarstellung in das Patent hineingebracht werden (vgl. auch Urt. des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1958 - I ZR 174/57 - Schaumgummi).
  • BGH, 27.02.1969 - X ZR 81/67

    Benutzung eines Patents auch in einer unvollkommenen Benutzung - Einschränkung

    Der Schutzumfang eines Patents darf nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Grund von Darlegungen in den Erteilungsakten, die in der Patentschrift selbst keinen für den Durchschnittsfachmann erkennbaren Niederschlag gefunden haben, unter den sich aus dem Wortlaut des Patentanspruchs ergebenden unmittelbaren Gegenstand der Erfindung eingeschränkt werden (BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi - 1961, 77, 78 - Blinkleuchte -).
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